Welche Bauordnung gilt?


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Abgeschickt von Jette am 23 April, 2009 um 14:06:21

Guten Tag,

wir haben 2006 ein Reihenhaus gekauft. Zum Zeitpunkt des Kaufes war gerade der Keller ausgehoben. Ende des Jahres zogen wir ein. Im Nachhinein mussten wir fesstellen, dass die beiden Räume im DG aufgrund der lichten Raumhöhe nicht als Aufenthaltsräume gewertet werden können. Wir haben dies beanstandet und (mit Schreiben unseres Anwaltes) 2007
entsprechend der Wohnfläche gemindert, da wir bei einem möglichen Wiederverkauf mit Einbußen rechneten und die Räume nicht so nutzbar waren (Stellfläche etc.), wie wir uns das gewünscht hätten. Mit der seit 1.1.08 geltenden BayBO wurde diese Regelung geändert und die Räume im DG können womöglilch als Aufenthaltsräume gewertet werden. Nun meldet sich nach 1,5 Jahren unser Bauträger und erhebt Klage (inkl. Zinsen) wegen Nichtzahlung des geminderten Betrages. Welches Recht würde denn vor Gericht Anwendung finden und ist maßgeblich für die Bewertung der Fläche im Dach: die alte oder die neue BayBO?

Vielen Dank für eine Antwort,
Jette



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