Gutachterfrage


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Abgeschickt von Kaisen am 24 April, 2009 um 10:19:25

hallo zusammen,

habe da mal eine Frage:

Es wurde ein Gutachten über eine nachträgliche Neubauverfugung erstellt.

Hierbei wurde festgestellt das die Wasseraufnahme relativ hoch sei und damit die Verfugung mangelhaft sei.(k-röhrchen)

Nun ist das betreffende Objekt in relativ geschützter Lage, zweischalig und mit guten Dachüberständen versehen...

Nun ist mir bekannt geworden, dass hinsichtlich der Schlagregensicherheit der zweischaligen Wand jedoch die Wasseraufnahmefähigkeit der verwendeten Materialien in der Verblendschale von untergeordneter Bedeutung sind, da zweischalige Aussenwände gemäß DIN 4108-3 unabhängig von der wasseraufnahmefähigkeit der Aussenschale für die höchste Beanspruchungsgruppe III, geeignet eingestuft wird.

Würde dies heissen, daß die Verfugung ruhig Wasser aufnehmen kann, auch mehr als normal- und das es speziell bei diesem Objekt keine Rolle spielt ob die Verfugung Wasser aufnimmt, da das Objekt auch so schon schlagregengeschützt ist?

Zudem könnte der BH auch die Hütte imprägnieren oder?

Und noch eine Frage: Hätte ein Gutachter diese DIN berücksichtigen müssen, diese taucht im Gutachten nicht auf.

Ich ziele darauf ab, das Argument der Wasseraufnahme zu entkräften.

Standardmörtel hat ca. 6-9% Wasseraufnahme, vorliegende Verfugung weist eine Aufnahmefähigkeit von 13% auf, was sich für mich nich so schlimm anhört, das dies mangelhaft wäre, zudem nach 2 jahren keine durchfeuchtung gemeldet wurde...

Sonst ist alles top: Fugenbild, Farbe, alles sauber(keine ausblühungen oder auslaugungen)Mit Nagel kommt man auch nicht in die Fuge...also alles so wie es eigentlich sein soll...

Ich danke für eure fachlichen Meinungen...





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