Re: Verjährung nicht gestellter Handwerksrechnung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Reimund W. Peikert am 20 Oktober, 2004 um 14:26:28

Antwort auf: Verjährung nicht gestellter Handwerksrechnung von Jens am 16 Oktober, 2004 um 10:46:32:

: Wir haben vor 2 Jahren vor unserer Garage ausbaggern lassen. Vom Auftragnehmer wurde bis gestern keine Rechnung gestellt. Meine Frage: gibt es für nicht gestellte Rechnungen eine Verjährungsfrist?
Hallo Jens, wenn VOB/B vereinbart ist, beginnt die Verjährung erst mit Rechnungsstellung (also in den Vertrag sehen). Ist VOB/B nicht vereinbart, beginnt die Verjährung mit Abnahme unabhängig von der Rechnung. Wenn die Arbeiten 2002 ausgeführt wurden, tritt Verjährung nach drei Jahren zum Jahresende ein, also zum 31.12.2005.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]
baurecht.de ]