Wasseranschluss


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Abgeschickt von peter schmidt am 28 April, 2009 um 16:12:57

Brauche mal Hilfe.Wir haben ein Haus gekauft....vielmehr ein ehemaliges Gewerbeobjekt.Dort kommt ein din 80 er Wasseranschluss ins Haus,der im Jahr ca. 1200 Euro Grundgebühr kostet.Bei Anfragen beim zuständigen Versorger,mussten wir hören,das ein umbau auf normealen Anschluss (Hausanschluss 32mm mit normalverträglichen Grundgebühren weil der riesenanschluss ja auch nie wieder gebraucht wird)nur durch neu legung einer 32 er Leitung und erheblichen Verlegekosten möglich ist.Dadurch sind nun fast 3 Jahre vergangen und es steht eine Rechnung von ca. 3000 Euro an, die der Versorger nur für die Grundgebühren berechnet,die wir aber nicht bereit sind zu zahlen,weil wir keinen Versorgungsvertrag geschlossen haben,und auch gar nichts unterschrieben haben..Die Rechtliche Lage die zu klären wäre ist folgende:Kommt mit Kauf eines Hauses/Grundstücks automatisch mit Unterschrift beim Notar ein Liefervertrag mit allen anliegenden Versorgern zustande???Sprich.....müssen wir je Jahr 1200 Euro Grundgebühr zahlen für einen Zähler der bisher nicht 1 m³ Wasser geliefert hat,nur weil der Voreigentümer und bisheriger Vertragspartner des Versorgers und als "Übernehmer" dort meldet?????Nach aussagen des Versorgers wäre es laut deren Satungen so,was ich aber nicht recht glauben mag.....frei nach dem Motto....ich habe keine Musik bestellt,also brauche ich sie auch nicht bezahlen.Weiterhin ist zu Zeiten des Vorbesitzers ,die Wasseruhr per Frostschaden geplatzt,ich soll nun 900 Euro für die Instandtsetzung der Uhr bezahlen,eine Regulierung des dadurch entstandenen Gebäudeschadens durch austretendes Wasser(das Wasser rieselt heute noch leicht,da der Abregelschieber nicht hundertprozentig schliesst),lehnt der Wasserveband aber ab.Es gibt also einen "alten"Wasseschaden,der beim platzen der Uhr ,zu Zeiten des Vorbesitzers.......und einen aktuellen Schaden,der durch das nicht schliessen lassen des Wasserschiebers täglich grösser wird.Wie ist die rechtliche Lage??
Danke für die Hoffentlich zahlreichen Antworten



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