Re: Zufahrtsrecht über Fussgängerzone


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Abgeschickt von Bolanger am 29 April, 2009 um 08:34:41:

Antwort auf: Zufahrtsrecht über Fussgängerzone von Armin Prinz am 25 April, 2009 um 15:33:15:

Hallo,

ein allgemeines Recht, den Platz zu befahren, haben Sie nicht. Ist doch eine Fußgängerzone. Da ändern die Tische rein gar nichts dran. Wenn Sie das damals getan haben, dann sollte man Ihnen heute noch ein Knöllchen dafür geben ;-)
Sie können allerdings bei der Stadt eine Sondergenehmigung beantragen, die Ihnen sicherlich nicht verwehrt wird. Damit dürfen Sie dann am Tag des Umzugs den Platz befahren.

Bolanger

: Ein vor 13 Jahren neu gebautes 6 Familienhaus mit 2 Ladengeschäften im EG hat ausschließlich eine Zufahrts- Zugangsmöglichkeit über einen Vorplatz, der als Fussgängerzone ausgewiesen ist.

: Die Stadt verpachtete nach 13 Jahren den Vorplatz an eine Mieterin des Ladens. Diese belegte den gesamten Platz mit Bistrotischen und Blumenkübeln, so dass eine Zufahrt zum Be- und Endladen nicht mehr möglich ist. Auch im angernzenden Strassenbereich sind Park- und teilweise Halteverbotsschilder aufgehängt, so dass z.B. Möbel über eine Entfernung von mehr als 50 Metern herbeigetragen werden müsste.

: a) Haben die Mieter ein Zufahrtsrecht zur Haustüre über die Zeit zum Be- und Entladen (~5 Min.)

: b) Ist es den Mitbewohnern zumutbar, z.B. bei Umzügen die Möbel 50 Meter und mehr durch die Stadt zu tragen?

: c) Welche Rechte haben die Mieter gegenüber der Stadt?

: d) Ist es zulässig, die Zufahrt für Feuerwehr und Hilfsdienste wie beschrieben zu verstellen? EIne Feuergasse o.dgl. ist nicht ausgewiesen.

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: Vielen Dank für Antworten





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