Re: Falsche Wohnfläche


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 30 April, 2009 um 08:13:01

Antwort auf: Falsche Wohnfläche von GAST am 29 April, 2009 um 21:03:44:

: Hallo zusammen!
: Wir haben eine Gebrauchtimmobilie gekauft und jetzt festgestellt, dass der nicht bezeizbare Wintergarten
: zu 100 % der Wohnfläche zugerechnet wurde. Korrekt wären
: jedoch 50 %. Wir haben somit eine geringere Wohnfläche (ca. 6 % der Gesamtwohnfläche). Wie stehen die Chancen auf eine nachträgliche Kaufpreisminderng?

... hätten Sie das nicht vorher prüfen können, vielleicht auch müssen?
... hätte erkannt werden können/müssen, dass die angegebene Fläche nicht in allen Teilen anrechenbare Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung ist?
... ist denn überhaupt eine bestimmte Wohnfläche verkauft worden?
... ist die Nutzung der Räume, insbesondere des Wintergartens, entgegen der beabsichtigten Nutzung dadurch eingeschränkt?
... hätten Sie weniger bezahlt, wenn der Ermittlungsfehler bekannt bzw. die ermittelte Wohnfläche geringer gewesen wäre?
... von wem ist die Fläche denn ermittelt worden (Verkäufer)?
... ist der Fehler vielleicht auf Unkenntnis des Ermittlers zurückzuführen?



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