Re: wohngebiet oder nicht


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Abgeschickt von Bauassessor am 30 April, 2009 um 15:17:26:

Antwort auf: wohngebiet oder nicht von rico am 30 April, 2009 um 11:45:21:

Hallo,

da sind mehrere Punkte offen:

1. Handelt es sich um ein Reines Wohngebiet (WR) oder um ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. Baunutzungsverordnung (steht im Bebauungsplan)? In einem WR ist Handel nicht zulässig, in einem WA bis 800 qm i.d.R. schon.

2. Welche sonstigen Regelungen sind im Bebauungsplan getroffen (z.B. überbaubare Grundstücksfläche, Nebenanlagen etc.)?

3. Betreiben Sie den Handel aus dem Container dauerhaft (dann wäre er m.W. genehmigungspflichtig, obwohl Sie Ihn versetzen können)

4. Haben Sie ausreichend Stellplätze für den Kundenverkehr?

5. Eine Baugenehmigung / Baugenehmigungsfreiheit ersetzt keine sonstigen Genehmigungen (z.B. nach Arbeitsstättenverordnung). Haben Sie sich darum im Vorfeld gekümmert?

6. Mit welcher Behörde von der Gemeinde haben Sie gesprochen? Die Baugenehmigungsbehörde ist die einzige, die Ihnen verbindlich die Zulässigkeit eines Vorhabens bescheinigen kann.

: Hallo, hoffe dass mir jemand helfen kann.
: Folgendes Problem.
: War im Novenber 2008,in unserer gemeinde um zu fragen ob ich auf meinem eigenen grundstück,einen 3er Container ca.6x7meter aufstellen kann,um dort ein Gewerbe zu betreiben ,handeln mit Obst und Gemüse.
: Soweit so gut, es hieß kann man problemlos machen, man braucht keine Genehmigung(Grund der gemeinde, der Container sei nicht fest gebaut, sondern nur aufgestellt).ich hab direkt losgelegt, und alles aufgebaut. (ganz neue Container gekauft)
: Kurz vor der eröffung erschein die untere Bauaufsichtsbehörde, und sagt:
: Es wäre unmöglich in dieser strasse, ein handeln zu betreiben
: 1.Grund :Wohngebiet(wobei mir die gemeinde zugesagt hat,es wäre machbar)
: 2.ein handeln in solchen Container wäre generell verboten,wegen der Hygiene(da frag ich mich wie das die Imbissbuden machen)
: wer entscheidet ob das ein reines Wohngebiet ist oder nicht.
: Danke Grus





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