Re: Eilt! Baulast. Welches Recht besteht.


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Abgeschickt von Thorsten am 20 Oktober, 2004 um 21:34:46

Antwort auf: Re: Eilt! Baulast. Welches Recht besteht. von Holger Sauer am 20 Oktober, 2004 um 21:08:36:

Was mich am meisten stört, ist dass weder die Stadt (die die Baulast wollte) noch der Notar darauf hingewiesen hat, dass eine Wegerecht eingetragen werden muss.
Muss ich wegen des Wegerechte im Grundbuch zu einem Notar oder Anwalt? Würde auch ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen dem Nachbar und mir ausreichen?
mfg Thorsten

: Hallo

: Die Sache ist ganz einfach: Die Baulast ein ein Instrument des öffenlichen Baurechts. Damit ist das Grundstück in rechtlichen Sinne erschlossen.

: Um das Nachbargrundstück benutzen zu können, bedarf es noch einer privatrechtlichen Verfahrung. Die ist im Grundbuch in Abteilung II einzutragen.

: Zweckmäßig ist auch ein Vertrag mit dem nachbarn über die Gestaltung und Unterhalt der Überwegung.

: Also brauchts man für ein Wegerecht:
: 1. Baulast
: 2. Grundbucheintrag
: 3. optional Vertrag über Unterhalt: wer zahlt wann was?

: Nur so gehts auch in Zukunft ohne Probleme.

: Holger

:
: : Hallo. Folgendes Problem besteht.
: : Wir haben damals ein ca. 1000qm großes Grundstück in zwei Grundstücke geteilt. Das Grundstuck liegt an einem Wendehammer und hat eine 10m breite Einfahrt. Unser Grundstück liegt links, das andere liegt rechts. Damit wir zu unserem Haus kommen, haben wir eine ca. 20m lange Einfahrt, die über die 10m breite Grundstückseinfahrt befahren wird. Von links gesehen haben wir von der Eifahrt 3m breite und 3m Tiefe gekauft. Der Rest gehört dem anderen Grundstück. Für die Teilung hat die Stadt die Auflage gemacht, dass auf die 7m Breite und 3m Tiefe des ANchbar eine Baulast eingetragen werden muss. Somit ist gesichert, dass dieser Bereich immer frei von jeglichen Gegenständen sein muss. Un natürlich auf den Grenzen der Baulast auch keine Mauer etc. errichtet werden darf. Die Frage ist nun, ob auch das befahren des fremden Grundstücks damit erlaubt ist. Ich ging davon aus, da doch ansonsten die Stadt oder spätestens der Notar darauf hinweisen muss, dass ein Wegerecht ins Grundbuch eingetragen werden muss. Wie sieht die Situation aus. Könnte der Nachbar uns verbieten über sein Grundstück zu fahren. Danke für die Hilfe vorab.




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