befahrbare Zuwegung


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Abgeschickt von Marc L. am 01 Mai, 2009 um 11:07:13:

Antwort auf: darf ich eine von Marc L. am 01 Mai, 2009 um 10:00:04:

Hallo,

mit dem Subject funktioniert irgendwas nicht. Ist auch egal, denn wer das Posting liest, weiss ja, worum es geht ;-)

Marc

: Hallo,

: unser Reihenhaus ist das letzte Haus in einer Reihe von 10 Häusern, die über einen Fußweg von der öffentlichen Straße zu erreichen sind. Wir würden gerne eine Garage neben unserem Haus bauen und müssten diese dann über den Fußweg erreichen. Das Bauamt möchte uns die Genehmigung nicht erteilen, mit dem Hinweis, dass der Weg derzeit nur als Fußweg genutzt wird. Die Breite von 3 m würde hingegen ausreichen.
: Nun habe ich jedoch in der Bauordnung NRW §4 gelesen, dass eine Zuwegung zu Gebäuden von mehr als 50 m befahrbar sein muss.
: Bezieht sich das dann nur auf die Befahrbarkeit für die Feuerwehr oder kann ich damit auch ein Recht meinerseits herleiten, diesen Weg ebenfalls mit dem PKW zu befahren?

: Danke,

: Marc





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