Re: erschliessungskosten für eckgrundstück


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 03 Mai, 2009 um 15:25:02

Antwort auf: erschliessungskosten für eckgrundstück von hammerl franz am 03 Mai, 2009 um 13:27:41:

: hallo meine frage ich habe ein eckgrundstück und es wurde eine seite (anliegersrtasse)entausgebaut wo die hecken stehen dazwischen ist ein stück grund (grünfläche )was der stadt gehört die stadt will von mir 45%des strassenbaus(eckgrundstück) haben fast4000€ und ich habe nichts von der stasse meine einfahrt liegt auf der anderen seite die nicht ausgebaut wird wo kann ich mich erkundigen ob das rechtens ist


Zunächst können Sie beim Ersteller der Beitragsrechnung nachfragen. Der sollte auf dem Bescheid drauf stehen. Dann steht Ihnen die örtliche Beitragssatzung zur Verfügung, die in den meisten Fällen im Internet runtergeladen werden kann. Dort können Sie die Grundlagen der Bemessung und Verteilung der Beiträge nachlesen.

... erstaunlich ist immer wieder, dass Beschwerden nur dann auftauchen, wenn der Straßenausbau in Rechnung gestellt wird. Keiner beschwert sich, dass es in der Gemeinde Straßen gibt, die man zwar regelmäßig nutzt aber nicht zu Beiträgen veranlagt wird.

... es ist ein Verteilungsprinzip, kein direkter Leistungsbezug.



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