Re: Terrassenüberdachung am Doppelhaus


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 05 Mai, 2009 um 19:09:54

Antwort auf: Terrassenüberdachung am Doppelhaus von Christiane am 05 Mai, 2009 um 08:42:39:

: Ich möchte unsere Terrasse bis an die Grundstücksgrenze unseres Nachbarn überdachen .Dieser möchte aber nicht ,dass ich dann auch die Seitenwand in voller Höhe setze sondern beruft sich auf das Nachbarschaftsrecht,wonach z.B.ein Zaun an der Grenze nicht über ca.120cm sein darf.
: Es sind zwei paar Schuhe.Welches Gesetz gilt nun für mich in Thüringen?

... beide (Bauordnung und Nachbarschaftsrecht). Die Terrassenüberdachung löst im Zweifel auch Abstandflächen aus, die Sie vermutlich nicht nachweisen können.



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