Re: Gartenhäuschen


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Abgeschickt von Anders Leben am 06 Mai, 2009 um 08:35:27:

Antwort auf: Re: Gartenhäuschen von Bolanger am 06 Mai, 2009 um 07:01:19:

: Googeln Sie nach der Bauordnung Ihres Bundeslandes, da steht es drin.
... zumindest die Genehmigungsfrage.

Die interessante Frage der planungsrechtlichen Zulässigkeit finden Sie dort aber nicht. Warum stehen auf den Hügeln z.B. des Schwarzwaldes nicht lauter Gartenhäuschen? Weil es Außenbereich ist und solche Vorhaben dort regelmäßig unzulässig sind.
Ein übriggebliebener Acker in einem ansonsten fertiggestellten Neubaugebiet wäre natürlich anders zu beurteilen.



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