Terassenabgrenzung-Nebengebäude


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Abgeschickt von Trulla am 06 Mai, 2009 um 12:48:54

Problematik in Schleswig-Holstein:

Es bietet sich folgende Problematik... direkt an einer befestigten Terasse wurde das Nebengebäude des Nachbarn gebaut, direkt auf der Grundstücksgrenze
(schon vor Jahren-- jeweils andere Eigentümer warn damals--es liegen keine Absprachen von damals vor)
Die einfache Frage jetzt:
Wer ist für die Wand zuständig die direkt zur Terasse zeigt(da sie ja bündig mit abschließt, und wie gesagt direkt auf der Grundstücksgrenze liegt)

Wäre dankbar für eine schnelle und äußerst Korrekte Antwort....



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