Re: Priviligiertes Bauen im Außenbereicht


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Abgeschickt von Bob Ouwerkerk am 21 Oktober, 2004 um 15:59:52

Antwort auf: Priviligiertes Bauen im Außenbereicht von Hans am 08 September, 2004 um 10:14:48:

In Bayern beduerfen Geraetehallen, sofern sie
zur Unterbringung von z.B. landwirtschaftlichen Maschinen und Geraeten bestimmt sind, keiner Baugenehmigung. Auch das Einvernehmen der Gemeind
ist nicht erforderlich, allerding sind einige
Voraussetzungen erforderlich, wie z.B. freistehend, keine Feuerstaette, eingeschossig, etc,etc. Naeheres hab' ich gelesen unter "architekturweb.de/g_5.htm" Hoffe, es hat geholfen. MfG.


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