Re: offenstall


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 06 Mai, 2009 um 21:21:14

Antwort auf: offenstall von knorrn am 06 Mai, 2009 um 14:23:09:

: hallo, ich habe 3 ponys und will auf meinem grundstück ein pferdeunterstand (6mx4m) bauen. hier nun meine frage: brauche ich da eine baugenehmigung? das grundstück ist 5000qm groß, davon sind ca. 4000qm außerhalb der ortschaft (kein bauland war bis jetzt feld) und ca. 1000qm ist im ort (bauland). ich wollte den unterstand aber auf die fläche bauen außerhalb der ortsgrenze. kann ich dies nun machen? was muß ich alles beachten?
: email: alles-aus-holz@web.de

Bauen im "Aussenbereich" ist grob gesprochen Landwirten und Betreibern von Kernkraftwerken und Windkraftanlagen vorbehalten (§35 BauGB).

Zur konkreten Klärung wäre das Gespräch mit der genehmigenden unteren Bauaufsicht zu empfehlen. Aber Achtung ... die Gemeinde genehmigt unter Umständen nicht selbst, da helfen Zustimmungen des Bürgermeisters oder anderer Ratsmitglieder letztlich nicht weiter.



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