Re: Frage zum Schmalseitenprivileg


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Abgeschickt von Wolfi am 09 Mai, 2009 um 07:39:23:

Antwort auf: Re: Frage zum Schmalseitenprivileg von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 08 Mai, 2009 um 22:44:20:

Hallo,

jetzt hab ichs verstanden.

Wolfi


: hallo Wolfi,
: das "alte Schmalseitenprivileg" bezog sich bei einem freistehenden Gebäude auf "zwei Grundstücksgrenzen", bei einer Grenzbebauung auf "eine Grundstücksgrenze". Der Gesetzgeber hat beabsichtigt, das "alte Schmalseitenprivileg" mehr oder weniger auf alle "4 Seiten" anzuwenden....
: Zitiere: ...."Auf einer Länge der Außenwände"....nicht zwei oder drei..oder vier.
: Bei insgesamt 16m, verteilt auf 4 Wände..errechnet sich eine Gebäudegrösse bei quadratischem Grundriss Brutto 4x4m...nicht wirklich emfehlenswert, oder?
: mfg
: Bodo Hermann





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