Flaggenmast


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Abgeschickt von hhrhh am 10 Mai, 2009 um 14:32:09

Hallo, wir wohnen in einer Doppelhausananlage - geteilt nach WEG - 4 Einheiten.
Der neue Eigentümer überrascht uns nun mit einem Flaggenmast, befestigt an der Grundstücksgrenze, der die Dachfirste der DH übersteigt- und einer entsprechenden Beflaggung mit der Hamburger Landesflagge.
Die Flagge flattert nun über die die 25 jährige Grenzbepflanzung Flieder/Rotdorn/Tuja,Bambus und Buchenhecken auf z.B. unseren Frühstückstisch und bedient auch das nachbarschaftliche Grundstück mit 6 Eigentümern und die Spaziergänger auf dem Gehweg zwischen den Häusern mit ungefragter Freude oder Ärger?.
Ist das normal? Müssen wir Nachbarn mit so einer riesigen Flagge, die uns alle "bedient" leben?
Ich würde mich auf Antworten freuen.
Heidi und Hans




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