Abgeschickt von Balzer am 13 Mai, 2009 um 12:34:29
Wir haben ein Reihenhaus bezogen, bei welchem die Terassentüren durch 2-Steinbreiten getrennt aneinander liegen.
Um die notwendige Distanz zum Nachbarn zu bekommen, haben wir einen 1,95 mtr hohen Sichtschutz in einer Länge von 6,30 mtr auf unserem Grund und Boden errichtet.
Gibt es in NRW Vorschriften, dass eine bestimmte Sichtschutzlänge und -höhe einzuhalten ist ?
Die gesamte Grundstücksgröße des Garten beträgt ca. 200 qm.