Re: Bauen im Außenbereich


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 Mai, 2009 um 11:32:06

Antwort auf: Bauen im Außenbereich von GAST am 15 Mai, 2009 um 11:23:19:

: Leider ist es im Außenbereich ohne Einzelfallentscheidung schwierig bzw. fast unmöglich eine Baugenehmigung - ob als Wohnhaus oder Ferienbungalow - zu bekommen und wir lt. Bauamt nur max 50 qm Bruttogrundfläche Genehmigung erhalten werden. Gebe es Grenzfälle als Alternative?

: Bsp.:Wäre eine Art Grenzbebauung zum Nachbargrundstück, ähnlich wie Doppelhaushälfte - Wand an Wand - nur in Form von Bungalows möglich?
: Vielleicht besteht die Aussicht, das Nachbargrundstück zu kaufen oder unser Grundstück zu teilen, zwei Bauanträge für 2 Bungalows von ca. 50qm stellen und diese dann Wand an Wand auf Grundstückgrenze zu bauen.

: Darf man mehr als die genehmigte Größe in Sachsen bauen ohne das Abriß droht?

... auch unter neuem Namen und mit leicht variierter Fragestellung bleiben die Antworten dieselben, wie bereits im vorangegangen Thread unter der Überschrift "Ferienbungalow im Aussenbereich".



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