Grenzabstand bei Änderung an Bestandsgebäude


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Abgeschickt von tiko am 15 Mai, 2009 um 14:15:14

In einem innerstädtichen Gebiet in Hessen ohne BBP, soll im Zuge einer Sanierung die Dachform geändert werden. Auf einer Seite hat das Gebäude einen Grenzabstand von ca. 2,4m. Durch die Änderung ergibt sich eine rechnerische Veränderung der Abstandsfläche von 2,0m auf 2,2m, in Hessen muß die Tiefe ja aber 3,0m sein. Wie wird in einem solchen Fall verfahren?



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