Bestandsschutz


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Abgeschickt von Helma Zitzmann am 25 Oktober, 2004 um 10:25:12:


EILT - EILT


seit 38 Jahren verläuft der Abwasserkanal von unserem
Grundstück an der Grenze entlang über das Nachbargrund-
stück. Probleme hat es bisher nie gegeben.
Allen Eigentümern war dies bekannt.

Nun verlangt der Nachbar, daß wir diesen Kanal still-
legen. Es besteht aber auf unserem Grundstück keine
andere technische Möglichkeit, das Abwasser abzuleiten.

Über seinen RA wurden wir aufgefordert, dies bis
zum 30.11.04 zu veranlassen. Besteht hier nicht ein
sog. Bestandsschutz? Auch das Nachbarschaftsrecht
für Baden-Württemberg sieht vor, daß ein Kanalanschluß
über ein Nachbargrundstück geduldet werden muß, wenn
dies technisch nicht anders möglich ist.

Bevor ich Kosten verursache, möchte ich Ihre Antwort
dazu.

Danke für Ihre schnelle Antwort - mfG



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