Re: schnelle Hilfe bitte! Dach v. Nebengebäude-keine Genehmigung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 Mai, 2009 um 19:47:13

Antwort auf: Re: schnelle Hilfe bitte! Dach v. Nebengebäude-keine Genehmigung von Richter am 19 Mai, 2009 um 14:45:31:

: Danke für Ihre Antwort.

: Ich habe gerade jemand vom Bauamt erreicht und dort gab man mir die Auskunft, wenn nicht mehr als 9 m³ verändert wird an einem Gebäude, benötigt man keine Genehmigung.
: Müsste nicht auch die Dachdeckerfirma bevor sie mit den Arbeiten beginnt nach einer Genehmigung fragen?

Welches Bundesland? ... die 9 m³-Regelung ist sicher weder planungs- noch bauordnungsrechtlich abgesichert. Ein Total-Neuaufbau der Dachkonstruktion ist meines Wissens in allen Bundesländern genehmigungspflichtig, insbesondere wenn eine Änderung der Form und Größe damit einhergeht. Schließlich kommt diese Maßnahme einer Neuerrichtung gleich, muss statisch dimensioniert werden usw. usw.

Die Einholung der Genehmigungen ist grundsätzlich Bauherren-Aufgabe. Der Handwerker ist eben Handwerker und kein Baurechtler oder Architekt. Der Architekt hätte darauf hinweisen und über die Risiken einer fehlenden Baugenehmigung informieren müssen. Schön wäre natürlich gewesen, wenn der Handwerker darauf hingewiesen hätte, wenigstens mal bei der Behörde nachzufragen. Aber haben Sie ihn denn gefragt, ob eine eventuell eine Genehmigung erforderlich sein könnte? Er ist vielleicht davon ausgegangen, dass sie eine Genehmigung haben.



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