Re: Ortsübliche Einfriedung (Gartenzaun)


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 Mai, 2009 um 19:52:48

Antwort auf: Ortsübliche Einfriedung (Gartenzaun) von Oliver am 19 Mai, 2009 um 13:19:54:

: Hallo Liebe Helfer und Mitleser,

: ich wohne in einem Mehrfamilienhaus und habe hier ein eigenes Gartengrundstück. Dieses möchte ich gerne umzäunen. Das einzäunen ist mir auch gestattet, allerdings laut Eigentümergemeinschaft lediglich durch einen 1,20m hohen Holzzaun. Auf sämtlichen umgebenden Grundstücken sind aber Zäune aus Metall in 2m höhe vorhanden. Solch einen Zaun würde ich auch gerne setzen. Laut Bauamt gibt es für die Lage meiner Wohnung keinerlei Auflagen, was Zäune angeht. Meine Frage ist nun, ob hier nicht "ortsübliche Einfriedung" zum tragen kommt. Ich also meinen Zaun den in der direkten Umgebung befindlichen Zäunen entsprechend bauen kann.

Geht es um einen Zaun zur Abgrenzung des Grundstücks der Eigentümergemeinschaft zu anderen Fremdgrundstücken oder um eine Abrenzung der Grundstücksfläche mit dem Sondernutzungsrecht?

Im ersten Fall wäre das eine klassische Einfriedung, die nach Nachbarschaftsrecht und ggf. nach vorhandenem Bebauungsplan geprüft werden müsste.

Im zweiten Fall wäre die Festlegung aus der Teilungserklärung oder dem Beschluss der Eigentümerversammlung für alle Mitglieder der WEG erstmal bindend. Es ist ja eine selbstgemachte Vereinbarung, die für alle Mitglieder der WEG gilt.



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