Re: Bauen im Außenbereich; Bauamt möchte zustimmen, kann aber nicht


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Abgeschickt von Erich Bauer am 19 Mai, 2009 um 21:47:17

Antwort auf: Re: Bauen im Außenbereich; Bauamt möchte zustimmen, kann aber nicht von Bauassessor am 19 Mai, 2009 um 09:09:49:

@ Bauassessor
Woraus leiten Sie ab, dass die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB nur für einen Vollerwerbsbetrieb gilt?
Allerdings könnte es durchaus sein, dass das Vorhaben des Fragestellers dem konkreten Nebenerwerbsbetrieb nicht "dient".



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