Re: Duldungsrecht Gerätehütte im Aussenbereich Bayern


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Anders Leben am 20 Mai, 2009 um 10:00:42:

Antwort auf: Re: Duldungsrecht Gerätehütte im Aussenbereich Bayern von martin am 18 Mai, 2009 um 21:49:51:

: Im Außenbereich auf einem "Waldgrundstück" gehen die Chancen für eine Genehmigung gegen Null; dennoch würde ich die Möglichkeiten in einem Gespräch mit der zuständigen Baugenehmigungsbehörde ausloten.
Schon gekauft? Dann lieber erstmal diskret abchecken. Noch vor dem Kauf? Dann evtl. zur Behörde nachfragen (der Alteigentümer wird sich aber bei Problemen bedanken...)



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]