Abgeschickt von Ernst am 26 Oktober, 2004 um 11:13:51
Mein Grundstück liegt in NRW an einer Kreuzung und muss laut Kaufvertrag mit der Stadt an den Straßen auf Straßenausbauhöhe um 1m aufgeschüttet werden. Damit das 13,5 m breite Grundstück waagerecht wird möchte ich es vollständig aufschütten. Lt. Nachbarschaftsrecht NRW darf die Aufschüttung das Nachbargrundstück nicht beeinträchtigen. Wenn ich die Aufschüttung nun mit L-Steinen befestige, darf diese Wand direkt an der Grunstücksgrenze liegen? Muss der Nachbar bei einer Befestigung mit L-Steinen dieser Aufschüttung zustimmen?
Wenn ich eine Böschung stattdessen anlege, wie weit muss die Unterkante der Böschung vom Nachbargrundstück entfernt sein und wie steil darf die Böschung sein?