Re: BauNVO § 13


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Abgeschickt von Bauassessor am 20 Mai, 2009 um 12:15:36:

Antwort auf: BauNVO § 13 von Anders Leben am 19 Mai, 2009 um 16:44:45:

Genau - in einem WR sind nach der aktuellen BauNVO somit nur Räume für freiberufliche Nutzungen zulässig - keine ganzen Gebäude.


: ... und dann war da noch § 13 BauNVO (bitte auf die maßgebliche Fassung der BauNVO achten).





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