Bauwerkvertrag neue Rechtsform


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Abgeschickt von Lars am 21 Mai, 2009 um 11:53:32

Mal angenommen man kommt mit einer Bauträger/Bauunternehmung in Kontakt. Es handelt sich um ein Firma mit der Rechtsform ltd die schon viele Referenzen nachweisen kann.
Der angebotene Werkvertrag mit dieser Fa. wird am 1. März durch den Bauherren unterschrieben. Am 1 April bekommt der Bauherr eine Auftragsbestätigung der Firma die lt. Schreiben in der Anlage sich umgewandelt hat in eine GmbH haftungsbeschränkt (MinigmbH). Die Firma verlangt auch direkt 5% der Auftragssumme für die Auftragsbestätigung und schickt eine Rechnung die nicht bezahlt wurde.
Nach Recherchen stellt sich heraus das es sich um eine reine Maklergesellschaft handelt die im Februar neu gegründet wurde, also schon vor Vertragsunterzeichnung.
Hat der Bauherr jetzt mit einer Maklerfirma den Vertrag wo er keinerlei Sicherheiten auf Fertigstellung hat? Ist der Vertrag überhaupt rechtswirksam?
Sind Vorrauszahlungen bei Auftragsbestätigungen zulässig wo noch keine Leistungen erfolgt sind?
Wie sollte der Bauherr weiter reagieren wenn er auf alle Fälle die Ausführung durch einen anderen Unternehmer ausführen lassen will?




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