Re: Bestandsschutz


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Abgeschickt von K.D. am 28 Oktober, 2004 um 07:47:06

Antwort auf: Bestandsschutz von Helma Zitzmann am 25 Oktober, 2004 um 10:25:12:

:
: EILT - EILT

:
: seit 38 Jahren verläuft der Abwasserkanal von unserem
: Grundstück an der Grenze entlang über das Nachbargrund-
: stück. Probleme hat es bisher nie gegeben.
: Allen Eigentümern war dies bekannt.

: Nun verlangt der Nachbar, daß wir diesen Kanal still-
: legen. Es besteht aber auf unserem Grundstück keine
: andere technische Möglichkeit, das Abwasser abzuleiten.

: Über seinen RA wurden wir aufgefordert, dies bis
: zum 30.11.04 zu veranlassen. Besteht hier nicht ein
: sog. Bestandsschutz? Auch das Nachbarschaftsrecht
: für Baden-Württemberg sieht vor, daß ein Kanalanschluß
: über ein Nachbargrundstück geduldet werden muß, wenn
: dies technisch nicht anders möglich ist.

: Bevor ich Kosten verursache, möchte ich Ihre Antwort
: dazu.

: Danke für Ihre schnelle Antwort - mfG

Ich würde das erst mal ablehnen und den Anwalt selber anschreiben mit dem Hinweis auf § 7e Nachbarschaftsgesetz.
Das Gesetzist eigentlich eindeutig, bei einer Beseitigungsklage des ANchbarn solltet ihr eigentlich Recht bekommen.

Vielleicht will der die Stelle überbauen und versucht euch jetzt zu erschrecken.




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