Re: Was bedeutet Erschließung


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Abgeschickt von Anders Leben am 25 Mai, 2009 um 15:59:52:

Antwort auf: Was bedeutet Erschließung von Friedemann am 25 Mai, 2009 um 15:28:45:

Es gibt schon im Baurecht unterschiedliche Erschließungsbegriffe, die zivilrechtlich zusätzlich möglichen Vorstellungen kommen hinzu.

Ich würde darunter ein Grundstück verstehen, welches in hinreichendem Maße an einer öffentlichen Verkehrsfläche liegt und auch an die wass/abwassermäßige Infrastruktur angeschlossen ist bzw. mit üblichem Aufwand anschließen läßt.

Ich würde darunter nicht unbedingt verstehen, dass Straße, Strom und Wasser schon auf dem Grundstück "drauf" liegen.




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