Re: Garage zählt nicht zur Grundfläche/Geschoßfläche!


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Abgeschickt von Achim am 11 Maerz, 2005 um 22:17:18

Antwort auf: Re: Garage zählt nicht zur Grundfläche/Geschoßfläche! von Erich Bauer am 10 Maerz, 2005 um 22:12:08:

: Wenn die Garage wirklich in das Wohngebäude "integriert" ist, zählt m.E. ihre Fläche mit. Steht die Garage aber (wie typischerweise eine Grenzgarage) zwar unmittelbar neben dem Wohngebäude und auch auf gleicher Ebene wie dieses, ist sie dennoch ein eigenständiges Gebäude und zählt nicht mit.

Ich sehe schon: Ein schwieriger Fall mit verschiedenen Meinungen.
Natürlich steht die Garage neben dem Wohnbereich, teilt sich aber eine gemeinsame Wand mit ihm. Und hinter ihr (wo sonst oft der Geräteschuppen ist) ist wieder Wohnbereich, nämlich Kinderzimmer. Verbunden ist sie mit dem Wohnbereich über einen Flur und eine Tür. Und auf beiden Räumen befindet sich auch Wohnbereich, nämlich eine Terrasse.

Der eine nennt das integriert, der andere nicht.




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