Re: Antrag auf Nutzungsänderung in dauernde Wohnnutzung = Risiko oder Rechtsanspruch?


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Abgeschickt von K.D: am 29 Oktober, 2004 um 07:32:53

Antwort auf: Antrag auf Nutzungsänderung in dauernde Wohnnutzung = Risiko oder Rechtsanspruch? von Klaus Lau am 28 Juli, 2004 um 04:43:14:

Also::::

Wenn ihr das Dauerwohnen legalisieren wollt, müßt ihr wohl oder übel einen Bauantrag stellen.
Natürlich könntet ihr dadurch schlafende Hunde wecken.

Die Baugenehmigung für die "Jagdhütte" als privilegiertes Vorhaben, scheint mir zum damaligen Zeitpunkt rechtswidrig gewesen zu sein.
Da sie aber bestandskräftig ist, ist sie erst mal da.

Im Laufe der Jahre verändern sich aber auch die Ortschaften und die Bebauung.

Durch die Kreisstraße scheint mir jedoch die Abgrenzung zur Ortslage gegeben, sodas man auch im Bauamt davon ausgehen wird, das die Kreisstraße die natürliche Grenze zum Außenbereich ist.

Zu klären wäre jetzt, ob das Grundstück im Naturpark liegt und dafür eventuelle Bebauungsverbote oder sowas ähnliches bestehen.

Die Erschließung scheint ja gesichert zu sein.
Wenn sonst dem Vorhaben (Vergleiche § 35 (3) BauGB)nichts entgegensteht, könnte es nach § 35 (2) als sonstiges Vorhaben genehmigungsfähig sein.

Ich kenne übrigens jemanden, dem 1992 eine Jagdhütte genehmigt worden war (er war aber wirklich Jäger mit Jagdpacht), etwa 125 m von der Ortslage weg. Dann zogen 2000 der Sohn mit Familie zum Dauerwohnen ein.

Das Bauamt hat die "Nutzungsänderung" natürlich bemerkt. Im Vorfeld hatte das Bauamt eine Vorortbesichtigung durchgeführt und festgestellt, das die Ortsbebauung inzwischen bis zum benachbarten Grundstück herangerückt war und alle Grundstücke auch die Jagdhütte war mit allem zentral erschlossen worden.
Der "Schwarzwohner" wurde deshalb aufgefordert einen Antrag zu stellen, der auch genehmigt wurde.

Nebenbei bemerkt:
Wenn wer von unserem zuständigen Bauamt aufgefordert wird für einen Schwarzbau einen Antrag zu stellen, der wird auch zu 95% genehmigt. Die checken vorher ab, ob das genehmigungsfähig ist bzw. unter welches Voraussetzungen genehmigt werden kann.

K.D.


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