Bauplan Tektur


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Abgeschickt von ka Baumaster am 26 Mai, 2009 um 17:38:02

Hallo
Bundesland ist Bayern.
Wir haben ein kleines Problem mit unseren Nachbarn. Wir wollten ein kleines Nebengebäude(Holzlage 6x3x3m) an der Grenze zu unseren Nachbarn bauen. Dieser hat aber unseren eingereichten Antrag auf einer isolierten Befreiung nicht unterschrieben. Der Platz für die Holzlage wäre ausserhalb des Baufensters.
Unser Nachbar hat vor uns gebaut. Auf der Grenze steht eine Garage mit einer darauf gebauten und genutzten Terasse, d.h. unser Nachbar hat wunderschöne Einsicht auf unser Grundstück. Das Geländer steht unmittelbar auf der Grenze. Wir haben mittlerweile Nachvorschungen angestellt, die folgendes ergeben hatten.
Der eingereichte Bauplan entspricht nicht dem gebauten. Auf dem eingereichten Bauplan ist die Genzgarage mit ca.6m angegeben. Diese Grenzgarage ist jetzt 11m lang mit genutzer Garagenterasse. Es wurde ein Tekturplan eingereicht. Ist dieser Tekturplan rechtens. Im Bebauungsplan ist das Gebäude des Nachbarn so eingezeicht wie gebaut(gebaut ca. 1980). Die Nachbarn kannten den damaligen Bürgermeister gut. Der Bebauungsplan wurde 1993 erstellt.

Ist dieser Tekturplan rechtens? Denn ein Tekturplan ist nur für geringfüge Änderungen.

Ist dies dann ein Schwarzbau?

Was haben wir für Möglichkeiten. Haben demnächst einen Termin im Landratsamt.

Gruß




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