Überkragendes Bauteil in nichtüberbaubaren Flächen


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Abgeschickt von Jens am 26 Mai, 2009 um 17:44:43

Als untergeordnete Nebenanlage zum Wohngebaude wurde eine Baugenehmigung für einen Antennenmast beantragt, der am Haus befestigt sein sollte und in die nicht überbaubare Fläche (lt Bebauungplan) hineinragt. Dieser Bauantrag wurde nun abgeleht, mit der Begründung das sei nicht zulässig. In den Bauordnungen (hier Hessen HBO) ist nichts dazu zu finden.

Wer kann juristisch etwas dazu beitragen, ob untergeordnete Nebenanlagen (oder Gebäudeteile) in die nicht überbaubaren Flächen hinragen dürfen. Balkone dürfen juristisch ähnlich anzusehen sein.




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