Re: Berechnung der zulässigen Grundfläche


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 28 Mai, 2009 um 19:40:54

Antwort auf: Berechnung der zulässigen Grundfläche von Eitel am 28 Mai, 2009 um 12:02:51:

: In einem Bebauungsplan ist ein bestehendes Grundstück durch eine sog. Knödellinie geteilt. Für die beiden Bereiche ist eine unterschiedliche GRZ festgesetzt, einmal 0,2 und für den anderen Bereich 0,25. In jedem der beiden Bereiche ist ein separates Baufenster ausgewiesen. Angenommen das Grundstück wird nicht real geteilt und es wird nur ein Gebäude in dem Bereich mit der GRZ 0,2 errichtet, wie berechnet sich dann die zulässige Grundfläche?

... die Frage zielt vermutlich darauf ab, ob die gesamte Grundstücksfläche als Divisor herangezogen werden kann oder nicht.

Allgemein ist davon auszugehen, da die BauNVO zur Ermittlung eindeutig die Fläche des Grundstücks benennt. Es kann aber sein, dass in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes ergänzende Bezüge für die Ermittlung der Kennzahlen zum Maß der baulichen Nutzung (GRZ und GFZ) bestehen, die dann auch zu berücksichtigen sind.



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