Abgeschickt von Karl am 29 Oktober, 2004 um 10:54:57
Hallo,
ich habe eine Hälfte eines alten Fachwerkhauses von einem Generalübernehmer kernsanieren lassen. U.a. wurden die Decken gänzlich erneuert und die Deckenbalken erneuert bzw. verstärkt.
Der Generalübernehmer hat einen Aufbau gewählt, der einen sehr schwachen Trittschallschutz beinhaltet, der weit unter dem in Din 4109 definierten liegt.
In der Baubeschreibung hat er einerseitz die Einhaltung einschlägiger Din-Normen garantiert, andererseits aber auch den nachher durchgeführten Aufbau der Decken in groben Zügen beschrieben.
Hat der Generalübernehmer bei der Kernsanierung gegen die "Regeln der Technik" verstoßen, in dem er einen so schwachen Trittschallschutz installiert hat.
Über Hinweise wäre ich sehr dankbar
Karl