Re: Baugenehmigung für einen Steinadler?


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 30 Mai, 2009 um 22:36:19:

Antwort auf: Baugenehmigung für einen Steinadler? von Maik am 28 Mai, 2009 um 20:37:26:

hallo Maik,
ich zitiere mal eure Bauordnung:
10) Keiner Baugenehmigung bedürfen die Errichtung oder Änderung folgender sonstiger baulicher Anlagen:

Erkundungsgrabungen und -bohrungen für Bodenuntersuchungen und Grabungen und Bohrungen für Zwecke der Denkmalpflege,
Aufschüttungen, die der landwirtschaftlichen Bodenverbesserung dienen,
Aufschüttungen und Abgrabungen mit nicht mehr als 200 m2 Grundfläche und mit nicht mehr als 1,50 m Höhe oder Tiefe, ausgenommen Aufschüttungen und Abgrabungen des an bauliche Anlagen anschließenden Geländes,
Ausstellungsplätze und Lagerplätze mit nicht mehr als 200 m2 Grundfläche, ausgenommen im Außenbereich,
Spielplätze und Sportplätze mit nicht mehr als 200 m2 Grundfläche, ausgenommen im Außenbereich,
nicht überdachte Stellplatzanlagen für nicht notwendige Stellplätze, einschließlich Zufahrten mit nicht mehr als 200 m2 Grundfläche, ausgenommen im Außenbereich,
Fahrradabstellanlagen,
Fahrzeugwaagen,
Regallager mit nicht mehr als 8 m Höhe (Oberkante Lagergut),
Denkmäler, Feldkreuze, Springbrunnen und sonstige Kunstwerke mit nicht mehr als 3 m Höhe und Grabdenkmäler auf Friedhöfen,
unbedeutende bauliche Anlagen und sonstige Anlagen und Einrichtungen, wie Teppichstangen, Hauseingangsüberdachungen mit nicht mehr als 4 m2 Dachfläche, Hochsitze sowie Markisen, soweit sie nicht Werbeträger sind.
Ihr "Geasamtkunstwerk" oder Denkmal hat eine Höhe von 2,60m.....alles klar?
mfg
Bodo Hermann




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