Re: Baugenehmigung oder nicht ?


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Abgeschickt von Anders Leben am 02 Juni, 2009 um 15:06:39:

Antwort auf: Baugenehmigung oder nicht ? von Gräßer Walter am 28 Mai, 2009 um 14:58:40:

zitiert wird die Landesbauordnung Baden-Württemberg.
Nachgesehen habe ich dort nicht, aber alle Landesbauordnungen enthalten Regelungen zu genehmigungsfreien Vorhaben, einfach mal nachlesen. Gibt es mit dem o

: Hallo, ich will auf meinem Gartengrundstück ein Backofen erstellen. Es liegt nicht auf dem Grundstück, wo ich wohne, sondern auf meinem Wiesengrundstück mit Gartenhütte und Obstbaumbestand. Rundherum sind nur Obstwiesen und eine Koppeln.
: Ich habe mal irgendwann folgenden Text im Internet gefunden, kann ihn aber nicht zurückverfolgen.

: Bauantrag Backofen

: Feuerstellen, und Backöfen zählen als solche, sind genehmigungspflichtig und müssen vom Schornsteinfeger abgenommen werden. So steht vor dem Bau eines Backhauses der Bauantrag. Hierzu noch folgende Anmerkungen:
: Wird der Backofen freistehend im Garten als Feldbackofen aufgebaut, wird er wie ein Gartengrill behandelt, und ist somit nicht genehmigungspflichtig. Wird der Ofen jedoch in einem geschlossenen Raum aufgebaut, muß ein Bauantrag gestellt werden.
: Dies gilt auch, wenn der Raum oder das Gartenhaus von der Größe des umbauten Raumes eigentlich nicht unter die Genehmigungspflicht fällt (LBO Baden Württemberg).

: - Der Backofen soll wie im Text erwähnt freistehend im Garten in nicht bewohnter Umgebung erstellt werden, die nächtsten Hausgrundstücke sind ca. 1km entfernt.

: Wer kann mich hier auf den entsprechenden Gesetzestext hinweisen oder auf andere Art aufklären ?

: Gruß Walter





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