Abgeschickt von Anders Leben am 03 Juni, 2009 um 12:18:57:
Antwort auf: Nießbrauch bei umschreibung Landw. zu Baugrund von Gafsre am 30 Mai, 2009 um 18:48:46:
Wenn sich alle einig sind, kann man die bestehenden Verträge beim Notar entsprechend ändern (beurkundungspflichtig), soweit dies nach der Formulierung der jeweiligen Rechte überhauot erforderlich ist.