Re: Abstandsfläche und Dachaufstockung


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Abgeschickt von börnie am 04 Juni, 2009 um 14:27:43

Antwort auf: Abstandsfläche und Dachaufstockung von Sebastian am 15 Mai, 2008 um 20:20:46:

Bei mir lief es so:
Wenn die Grenzabstände nicht eingehalten werden können, geht dies trotzdem, wenn der Nachbar schriftlich zustimmt. Zeichnen Sie hierzu Pläne (Ansichten, Schnitte) für das Vorhaben mit eingezeichneten Gebäudehöhen (!) und legen diese dem Nachbarn mit der Bitte um Zustimmung und Abzeichnung vor. Wenn er abzeochnet, können Sie bauen.

mfg.

: Kurzer SV:

: Kleines, ca. 1930 gebautes Haus in Berlin. Steht auf der Grenze zum hinteren Grundstück und ca. 1 m entfernt zum rechten Grundstück.
: Das Haus besteht aus Erdgeschoß und Dachgeschoß und ist stark sanierungsbedürftig.
: Das Dachgeschoß ist ohne Drempel gebaut, so das nur kleine Leute in der Mitte stehen können.

: Das DG soll aufgestockt werden (also ca. 50 cm - 100 cm), d.h. zu einem vollwertigem 2. Geschoß ausgebaut werden.

: Frage:
: Die Abstandsflächen sind ja nun nicht eingehalten.
: Ist es dennoch möglich, dass DG auszubauen bzw. das Dach entsprechend anzuheben (z.B. mit Einverständnis der Nachbarn hinten und rechts)? Oder kann man das Haus tatsächlich nur in dem Rahmen verändern, wie es besteht?

: Vielen Dank für Antworten.




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