Erhöhung der eigene Grenzwand


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Abgeschickt von börnie am 04 Juni, 2009 um 15:25:11

Kurze FD:
· Ein Bauherr A möchte sein Gebäude aufstocken und hierzu seine Grenzwand (nur auf dem eigenen Grundstück liegend) erhöhen.
· Das Grundstück des Nachbarn Pingelig ist bereits höher bebaut. Seine Grenzwand ist mit einer Wärmedämmung bekleidet, die das Grundstück von A überbaut.
· Die Erhöhung der Grenzwand durch A kann einen Eingriff in den Bestand des Nachbarn Pingelig darstellen, weil für die Erhöhung der Grenzwand des A die Wärmedämmung des Pingelig teilweise entfernt werden muss.
· Eine Schädigung des P erfolgt durch den Abbau der Wärmedämmung vermutlich nicht, da nach der erfolgten Aufstockung die Wärmedämmung durch die von innen beheizten Wände des A wieder höherwertiger vorhanden ist.
· Bauherrn B überlegt, die Aufstockung ggf. in Form eine Bausatzhauses in Eigenleistung zu erstellen.
· Die Aufstockung soll nach der Bauordnung Berlin durch einen Bauleiter kontrolliert werden (Richtmeister des Bausatzhauses), der die handwerkliche Qualität der Arbeiten (und den Stand der Technik) sicherstellt und gewährleistet.
· Nachbar Pingelig hat Bedenken gegen das Vorhaben, verweist auf seine eigenen Grenzwand, die „dichte bei ist“ , auf seine Wärmedämmung und fordert Qualität bei den Arbeiten auf dem anderen, fremden Grundstück.
Fragen:
1. Hat Nachbar P das Recht mit dass
a. die Arbeiten an Grenzwand auf dem Grundstück von A
b. überhaupt alle Arbeiten auf dem Grundstück A
von Fachfirmen - also nicht in Eigenleistung - ausgeführt werden?
2. Hat Nachbar P das Recht zu verlangen dass ihm von A die/alle Fachfirmen durch Auszug aus der Handwerksrolle (kostenpflichtig) schriftlich benannt und nachgewiesen werden?

Danke für alle Antworten und Tipps,
mfg



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