Re: DHH mit gemeinsamer Dachentwässerung - Wasserschaden an Aussenwand - wer trägt die Kosten


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Abgeschickt von Harald Reinwarth am 04 Juni, 2009 um 20:01:39

Antwort auf: Re: DHH mit gemeinsamer Dachentwässerung - Wasserschaden an Aussenwand - wer trägt die Kosten von Anders Leben am 03 Juni, 2009 um 12:23:36:

: : Das Regenrohr ist natürlich gemeinsam genutzt und wird daher auch gemeinsam instand gesetzt - aber die Hausabdichtung ? Wie ist hier die Sachlage? Was kann A , wenn überhaupt durchsetzten. Besten Dank für eine Antwort.

: Eine gute Frage, zu der Sie vermutlich schon das richtige Bauchgefühl haben.
: Fragt sich nur, ob die einsparbaren Kosten hoch genug sind, um sich auf einen Dauerstreit mit A einzulassen mit der Folge, dass B u.U. seine eigene Dachrinne künftig auf eigenem Grund ableiten muss, da das vermutlich nicht als Grunddienstbarkeit o.ä. eingetragen ist.
: Eine Eintragung im GB gibt es nicht, alle DHH sind hier nach dem gleichem Prinzip gebaut. Meiner Ansicht nach muss doch ein Gebäude gegen Wasser, egal wo es aussen auftritt, ausreichend geschützt sein. Und in diesem Fall ist neben dem Regenrohr auch der auftretende Regen auf der Wetterseite zusätzlich eine Belastung gegen die ein Gebäude geschützt sein muss. Und dieser Schutz ist meiner Ansicht nach alleinige Sache des Eigentümers - Oder ?
Wer kann hier etwas zur Entwirrung beitragen. Besten Dank im vorraus.




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