Re: Reihenhaus/Malerarbeiten


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Abgeschickt von Börnie am 05 Juni, 2009 um 23:00:56

Antwort auf: Reihenhaus/Malerarbeiten von Helm am 05 Juni, 2009 um 18:05:32:

Es gibt im Landesrecht das sog. Nachbarrecht. Hierin gibt es meist das sogenannte "Hammerschlags - und Leiterrecht".
Dieses erlaubt (grundsätzlich) auch das Betreten des fremden Daches, wenn die Arbeiten an Ihrem Haus nicht anders ausgeführt werden können.

mfg
Börnie




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