Baugenehmigung Geräteschuppen


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Abgeschickt von Carlo am 30 Oktober, 2004 um 11:03:56:

Es handelt sich um einen Geräteschuppen, den mein Nachbar zwischen meiner
Garage und seinem Haus ohne Baugenehmigung errichtet hat. Hierbei wurde der
Einfachheit halber die Außenwand meiner Garage, die auf der Grenze beider
Grundstücke seinerzeit erbaut wurde als integraler Bestandteil für den Geräteschuppen
benutzt.
Nach meiner Auffassung ist dies nicht zulässig und mein Nachbar sollte
zwischen meiner Garagenwand und innerhalb seines Geräteschuppens eine Trennwand
einziehen. Dazu ist er nicht bereit, weil dann sein Geräteschuppen in der Breite
zu klein würde. Übrigens ist der Geräteschuppen ungefähr 9 Meter lang und 3
Meter bereit.


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