Grenzbebauung Garage


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Abgeschickt von Bernd .Z. am 07 Juni, 2009 um 09:49:19

Nachdem die Suche im internet nicht die notwendigen Erkenntnisse gebraucht hat bin ich mal gespannt was die Spezialisten hier im Forum zu folgendem Sachverhalt für Standpunkte vertreten.
Wir wohnen in Niedersachsen und haben in einem alten Ortskern vor einigen Jahren ein Einfamilienhaus gebaut. Der Bau des Hauses wurde durch einen Generalunternehmer schlüsselfertig übergeben. Im nachhinein wurde von diesem Unternehmer eine freistehende Garage neben dem Wohnhaus erstellt. Wir davon ausgegangen der Unternehmer würde sich um die Baugenehmigung für die Garage kümmern. Dies ist leider nicht erfolgt. Die Garage wurde für 28.500 Euro gemäß unserer detaillierten Zeichnung gebaut.
Jetzt stellt sich die Frage ob die Bauvorgaben eingehalten wurden ? Zu den Details :
- Grundfläche ( Aussenkante Mauern gemessen ) :
7,45m x 6,5 m
- Breite Dachläche 7,45 m plus Dachüberstand 2 x 0,70m
somit Breite gesamt 8,85 m
- max. Höhe der Garage 4,45 m ( asymetrisches
Satteldach )
Abstände zum Nachbargrundstück :
- Mauer der rückwärtigen Wand : 2,5 m
- Dachrinne bis Grenze : 1,9m
- das Gebäude hat in 3m Grenzabstand eine Höhe von
2.8 m ( Oberkante Dach )
Haben wir die baulichen Vorgaben - und dies gilt insbesondere für den Grenzabstand - eingehalten und können somit eine nachträgliche Baugenehmigung beantragen ?
Herzlichen Dank für sachdienliche Hinweise !



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