Aussenflächer


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Abgeschickt von ASP am 08 Juni, 2009 um 11:01:35

Hallo,
ein Teil unseres Grundstücks ist wohl eine sogenannte Außenfläche. Wir haben dort unseren Aushub aufgeschüttet und ein Gartenhäuschen aufgestellt. Ein ganz lieber Nachbar hat uns beim Landratsamt angezeigt und nun soll wohl alles weg. Wo ist das geregelt, was auf einer solchen Fläche sein darf? Das Gartenhäuschen sehe ich ja ein, ,aber gibt es für Hügel irgendwie Höhenbegrenzungen (sollte ein Schlittenberg für meine Kinder sein). Ich will nichts ungesetzliches tun, aber ein Erdhügel????
Danke ASP



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