Re: wer ist für das Ableiten des Wassers 2er Terassen zuständig


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Abgeschickt von Anders Leben am 08 Juni, 2009 um 14:52:36:

Antwort auf: wer ist für das Ableiten des Wassers 2er Terassen zuständig von muddler am 06 Juni, 2009 um 12:49:27:

Die Frage könnte sein, seit wann der Zustand (Nachbar-Terrasse ohne eigene Entwässerung) schon besteht, weil etwaige Abwehrrechte schon verwirkt sein könnten. Auf dem Bild sieht das alles so aus, als stünde es schon ein paar Jahre.

Ansonsten: Entwässern muss jeder auf seinem Grundstück selbst, das ist mindestens schon seit dem Sachsenspiegel (um 1220) so.
Für NRW finden Sie Regelungen in § 27 des nachbarrechtsgesetzes, viele andere Bundesländer (nicht alle) regeln ähnliches.

Wie man das Problem technisch löst, kann ich leider auch nicht sagen.

Auf dem Bild sieht es auch so aus, als ob in der Fuge/im Klebestreifen schon länger das Grünzeug gewuchert hätte - das dürfte die Frage nach dem Verantwortlichen/Verursacher erschweren, vor allem wenn es von Ihrem Grundstück aus wuchert (kann man im Bild nicht erkennen)




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