Unklare LV Positionen in Verträgen, öffentlicher AG


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Abgeschickt von Lintec am 08 Juni, 2009 um 20:17:58

Hallo
ich habe folgende Fragen an alle, welche sich angesprochen fühlen:

------FIKTIVES BEISPIEL------

Ich habe ein Leistungsverzeichnis auf der Grundlage von Einheitspreisen, welches bereits bepreist wurde. Vereinbart wurde die VOB / B Ausgabe 2006 als "ganzes". Der Bauherr ist ein öffentlicher AG.

Der Positionstext beschreibt Mauerwerksarbeiten, z.Bsp. Mauern eines Pfeilers, mit Angabe der L*B*H. Die ausgeschriebene Einheit wird in m³ angegeben.
Jetzt frage ich mich, ob hier die ausgeschriebene Einheit falsch ist, da gemäß DIN 18330 Stück bzw m auszuschreiben wären?
Ist eine Position hinsichtlich Einheiten und Maße so richtig ausgeschrieben?

Grundsätzlich ist mir klar, dass eine ungenaue Position nicht einer Inhaltskontrolle nach BGB § 305 ff unterzogen ist. Hier liegt eine Preisvereinbarung vor. Man hätte hier in diesem Fall im Vorfeld natürlich die Unklarheiten erkennen können und auf "Aufklärung" verlangen können. Aber widerspricht das nicht eindeutig der VOB / A § 9 wonach alles eindeutig und erschöpfend zu beschreiben ist? Manchmal habe ich das Gefühl, dass LV-Positionen in diversen LVs evtl. absichtlich oder aus mangelnden wissen ungenau beschrieben sind.
Welche grundsätzlichen Möglichkeiten hat den ein AN, wenn die LV Position unklar bzw. anderweitig zu verstehen ist? Wann kann eine Preisvereinbarung nicht mehr hingenommen werden?

Freu mich auf Antworten.... vielleicht geht mir auch dann ein Licht auf!!!!!

mfg
Lintec



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