Re: Sukzessionsfläche


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Abgeschickt von Bauassessor am 12 Juni, 2009 um 15:14:35:

Antwort auf: Sukzessionsfläche von Torsten Suderburg am 12 Juni, 2009 um 14:41:55:

Hallo,

eine Ausgleichsfläche hat den Zweck, den durch eine bauliche Inanspruchnahme an anderer Stelle entstandenen Schaden an der Natur weitgehend auszugleichen. M.W. nimmt das die untere Landschaftsbehörde auch sehr ernst - so ist eine Gartennutzung z.B. i.d.R. mit einer Ausgleichsfläche nicht möglich.

Durch das Befahren oder die Lagerung von Brennholz kann sich die Natur an diesen Stellen nicht frei entwickeln - und somit wäre der Ausgleich nicht gleichwertig.

: Darf man im allgemeinen eine Ausgleichsfläche in einem
: Wohngebiet die als Sukzessionsfläche ausgewiesen ist ,
: befahren oder als Lagerplatz für zB Brennholz für die nutzen ?




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