Abgeschickt von Bolanger am 13 Juni, 2009 um 17:36:55:
Antwort auf: Trocknerabluft Zuführung in den Garten von Achim Wermers am 05 Juni, 2009 um 21:57:33:
Hallo,
das ganze ist nicht zulässig. Zum einen dürfen Sie Ihren "Müll" nicht einfach so auf Nachbars Grundstück verfrachten. Das gilt für den tatsächlichen Müll, den Sie nicht aus dem Fenster werfen dürfen, das gilt für Ihr Regenwasser, dass sie nicht auf das nachbargrundstück leiten dürfen, und das gilt auch für Ihre Abluft. Zusätzlich dürfte die Neuerstellung einer Abluftöffnung aus brandschutztechnischen Gründen nicht gestattet werden, es sei denn, Sie bauen eine F90-Klappe ein oder der Nachbar stimmt zu.
Gruß,
Bolanger
: Hallo,
: ist die Zuführung von Abluft eines Ablufttrockners in den Garten eines Nachbarn zulässig? Das Abluftrohr würde hierbei bis an die Gartengrenze des Nachbarn geführt.
: Im Nachbarschaftsrecht sind hierzu keine Regelungen zu finden.
: Vielen Dank für die Rückmeldungen im Voraus.
: Achim Wermers